Was sind die Vorschriften für die Tragen von Einweg-E-Zigaretten?

Mar 05, 2025

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Die Vorschriften für die Trage von Einweg-E-Zigaretten enthalten hauptsächlich die folgenden Punkte:

Tragemethode: Die Batterien der Einweg-E-Zigaretten müssen mit Ihnen getragen werden und können nicht eingecheckt werden. E-Liquid kann eingecheckt werden. Die Vorschriften für den Tragen von Flüssigkeiten müssen jedoch befolgt werden, dh eine einzelne Flasche, die Sie auf Inlandsflügen befördert, darf nicht über 100 ml überschreiten, und die Gesamtmenge überschreitet 1l nicht.

 

Nutzungsbeschränkungen: Es ist verboten, E-Zigaretten während des Taxifahrens, des Starts, der Landung und des Fluges zu verwenden. Andernfalls kann es einen Alarm auslösen, der Flugverzögerungen verursacht oder sogar zurückkehrt. Darüber hinaus ist es verboten, E-Zigaretten an Bord zu berechnen.

 

Mengenbeschränkungen: Die Anzahl der E-Zigaretten, die auf Inlandsflügen beigetragen werden, muss der Gepäckgewichtsgrenze entsprechen (Economy-Klasse weniger als 5 kg, erstklassiges oder gleich 10 kg), und es wird empfohlen, 2-3 nicht zu überschreiten. Für internationale Flüge müssen Sie auf die Eintrittsbestimmungen des Ziels achten. Wenn Sie beispielsweise das Festland von Hongkong betreten, ist jede Person auf 60 Zigarettenpatronen begrenzt.

 

e liquid

 

Liefervorschriften: Bei der Abgabe von Einweg-E-Zigaretten ist jeder Artikel auf 2 Raucher Utensilien und 6 E-Zigaretten-Patronen begrenzt, und die gesamte Rauchflüssigkeitskapazität überschreitet 12 ml nicht. Jede Person ist auf ein Stück pro Tag beschränkt, und mehrere Stücke sind nicht erlaubt.

 

Eintrittsvorschriften: Inbound-Passagiere können 2 Raucherutensilien und 6 elektronische Zigarettenpatronen mit einem Gesamtflüssigkeitsvolumen von nicht mehr als 12 ml mitbringen. Passagiere, die nach und nach Hongkong und Macau reisen, sind auf 1 Raucher Utensilien und 3 elektronische Zigarettenpatronen mit einem Gesamtflüssigkeitsvolumen von nicht mehr als 6 ml begrenzt. Passagiere, die in kurzer Zeit mehrmals reisen, sind auf 1 Rauchutensilien und 1 elektronische Zigarettenpatrone mit einem Gesamtflüssigkeitsvolumen von nicht mehr als 2 ml begrenzt. Passagiere unter 18 Jahren sind verboten, elektronische Zigaretten ins Land zu bringen.

 

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